Informationen zum Thema häusliche Pflege und Betreuung

Das Leben zu Hause genießen Ihre Alternative zum Heim

Pfegefall-wie geht’s weiter ?

Plötzlich ist man vor eine neue Lebenssituation gestellt, wenn man selbst, die Kinder, Eltern, Großeltern oder der Partner zum Pflegefall wird. Die Ursachen können verschieden sein. Eine Krankheit, ein Unfall, ein Schlaganfall u.a.m. können Pflegebedürftigkeit nach sich ziehen.

Wie soll es nun weitergehen?

Es gibt verschiedene Wege.

Reden Sie mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen. Was Ihre, was seine Wünsche sind. Es wird mit Sicherheit einen Weg geben, der für Ihre Situation passt.

Zu Beginn ist die pflegebedürftige Person oft noch in einem Krankenhaus oder soll aus diesem entlassen werden. Sie sind sich noch nicht sicher, wie es weitergehen soll, dann können Sie erstmal die Kurzzeitpflege nutzen, um nachzudenken, eine gute Versorgung zu gewährleisten und alles Weitere zu organisieren.

Fühlt sich die betroffene Person in einem Pflegeheim gut aufgehoben? Oder in einer Wohngemeinschaft von Pflegepersonen? Ist die Gesundheit so stabil, dass der ambulante Pflegedienst die Versorgung einmal oder zweimal am Tag zu Hause übernehmen kann? Oder möchte die zu pflegende Person gern wieder in ihr zu Hause zurückkehren, dort betreut, gepflegt und durch eine Betreuungskraft umsorgt werden?

Viele Fragen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung an, um die richtige Entscheidung zu finden.

Unterstützungsleistungen

 

Auf welche Unterstützungsleistungen kann man bei Pflege zurückgreifen?

Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, durch Angehörige oder eine unserer Betreuungskräfte, erhalten Sie das Pflegegeld. Dieses orientiert sich nach der Beeinträchtigung Ihrer körperlich, geistigen Leistungsfähigkeit und Ihrer gesundheitlichen Situation. Und wird nach genauen Prüfkriterien des medizinischen Dienstes eingeschätzt.

Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5, die im folgenden noch genau erläutert werden.

Ab dem Pflegerad 1 bis zum Pflegegrad 5 können Sie die 125 € aus dem Entlastungsbetrag nutzen. Dieses Geld soll Sie im Alltag entlasten bei z.B. der Reinigung der Wohnung, Arbeiten im Garten, zur Unterstützung des selbständigen Lebens u.a.m., das Sie über einen gewerblich zugelassenen Anbieter nutzen können. Sie können aber auch Leistungen der Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, teilweise der ambulanten Pflege damit finanzieren.

Voraussetzung ist, dass Sie einen Pflegegrad haben und die Pflege zu Hause stattfindet.

Ab dem 1.1.2025 wird der Entlastungsbetrag auf 130,63 € erhöht.

Der Entlastungsbeitrag

Der Entlastungsbeitrag ist ein Anspruch auf Kostenerstattung, das heißt, Sie nehmen die Leistung in Anspruch, bezahlen diese aus der eigenen Tasche und rechnen dann den Beleg / die Quittung mit Ihrer Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrages ab. Manche Pflegekassen stellen dafür Formulare bereit. In jedem Fall muss ersichtlich sein, um welche Art Leistung es sich gehandelt hat.

Von der Pflegekasse werden auch monatlich 40 € für den Verbrauch von bestimmten Pflegehilfsmitteln erstattet. Zu den Produkten zählen Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Aber auch Inkontinenzwäsche wird unterstützt. Die Auszahlung der 40 € für Pflegehilfsmittel ist rückwirkend durch Einreichen der Rechnungen bei der Pflegekasse möglich.

Der Hausnotrufknopf

Der Hausnotrufknopf ist ein kleiner wasserfester Notrufknopf, der am Handgelenk oder als Halskette getragen, im Notfall per Funk einen Notruf an eine Notrufzentrale oder Angehörige absetzen kann.

Dazu wird eine Basisstation im Haus oder der Wohnung installiert, die dann über Festnetz oder Mobilfunk eine Telefonverbindung mit der Notfallzentrale herstellen kann. Für den Fall, dass die Pflegeperson keinen Notruf mehr absetzen kann, gibt es die „Es geht mir gut-Taste“, die zu einem vereinbarten Zeitraum gedrückt werden muss. Wird das nicht gemacht, ruft die Hausnotrufzentrale aktiv an und klärt, ob ein Problem besteht. Kann die Person nicht erreicht werden, wird ein Notruf ausgelöst. Auch bei einem Sturz kann der Notfallknopf helfen und löst über entsprechende Sensoren gesteuert einen vorläufigen Alarm aus. Bei einem Fehlalarm kann die Person signalisieren, dass alles in Ordnung ist. Der Notfallknopf lässt sich auch mit dem Rauchmelder verknüpfen, um auch in diesen Fällen den zu Pflegenden zu kontaktieren. Erfolgt kein Kontakt, wird die Feuerwehr verständigt. Wer noch mobil ist und auch außerhalb der eigenen Wohnung den Notrufknopf nutzen möchte, kann den Mobilen Notruf nutzen, der auch unterwegs funktioniert.

Für einen Hausnotruf fallen einmalige Kosten an, die bei 10 bis 80 € liegen können. Danach bezahlen Sie eine monatliche Nutzungsgebühr je nach gewünschtem Leistungsumfang. Die Pflegekasse unterstützt den Notfallknopf mit 25,55 € monatlich. Je nach Leistungsumfang können dort 30 bis 50 € monatliche Zusatzkosten anfallen.

Voraussetzung ist mindestens der Pflegegrad 1 und dass man davon ausgeht, dass jederzeit eine Notsituation eintreten kann.

Für einen notwendigen Badumbau zur Ermöglichung der häuslichen Pflege werden bis zu 4.000 € durch die Pflegekasse erstattet.

Wohnumfeldverbesserung bei Pflege. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 € pro pflegebedürftige Person in einem gemeinsamen Haushalt. Diese können für den Badumbau , aber auch einen Lift genutzt werden. Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt, wird der Zuschuss bis zu viermal gezahlt, also maximal 16.000 €.

Die Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege soll Kosten erstatten, die entstehen, wenn zum Beispiel ein Angehöriger Sie wegen Urlaubs nicht pflegen kann. Insgesamt werden damit bis zu sechs Wochen (42 Tage) abgedeckt. Dafür steht ein Budget von 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Für die Kurzzeitpflege stehen 806 € zur Verfügung. In Summe 2.418 €

Verhinderungspflege, die Sie pro Jahr nutzen können. Die Mittel der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sollen künftig zusammengefasst werden. Ab 1. Juli 2025 sollen die Mittel dann bis zu 3.539€ betragen.

Das Leben zu Hause genießen Ihre Alternative zum Heim

Wie wird der Pflegegrad geprüft?

  • Mobilität. Wie selbständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Kann sich der Antragsteller in seinem Alltag noch räumlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, Gespräche führen, seine Bedürfnisse mitteilen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten?
  • Selbstversorgung. Wie selbständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen?
  • Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen. Welche Hilfen benötigt der Betroffene z.B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, wie selbständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?

Welche Unterstützung wird gezahlt?

Eine monatliche Zahlung wird ab dem Pflegegrad zwei gewährt.

Pflegegrad 2: 332,00 €

Pflegegrad 3: 573,00 €

Pflegegrad 4: 765,00 €

Pflegegrad 5: 947,00 €

Zum 1.1. 2025 sollen die Leistungen um weitere 4,5% erhöht werden. Danach soll jede weitere Geld- oder Sachleistung der Pflegekasse alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Zum ersten Mal dann zum1.1.2028.

Der Pflegegrad wird regelmäßig überprüft, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern. Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr.

Als Empfänger von Pflegegeld müssen Sie zweimal pro Jahr einen kostenlosen Beratungsbesuch (nach § 27.3 SGB XI)  in Anspruch nehmen.

Pflegegeld bei Rentenzahlung

Für pflegebedürftige Personen gilt:

Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung und zählt nicht als Einkommen. Es hat keinen Einfluss auf Ihre Rente. Es wird nicht als Hinzuverdienst zum Rentenbezug gewertet.

Wir beraten Sie persönlich, besuchen Sie regelmäßig und kümmern uns um Ihre Belange.

Tipps für ein gutes Leben, auch bei Pflege

  • Achten Sie auf eine gesunde Ernährung, essen Sie Obst, trinken Sie Tee und auch mal ein Mineralwasser
  • Gehen Sie, wenn möglich regelmäßig an die frische Luft, genießen Sie die Sonne und sei es nur auf dem Balkon, der Terrasse oder im eigenen Garten
  • Lüften Sie regelmäßig Ihre Zimmer, wenn gutes Wetter ist, lassen Sie die Fenster geöffnet und die Sonne herein
  • Bewegen Sie sich regelmäßig, auch wenn es nur wenig ist. Jede Bewegung hält Sie gesund.
  • Organisieren Sie sich soziale Kontakte mit Ihren Kindern, Enkeln, der Familie, Freunden, ehemaligen Kollegen.
  • Bleiben Sie geistig rege. Spielen Sie mal ein Gesellschaftsspiel, Karten oder lesen Sie ein gutes Buch.
  • Falls Sie YouTube über zum Beispiel über das Handy nutzen können, können Sie sich dort auch zu vielen Themen informieren und Dokumentationen ansehen.
  • Wir Menschen sind soziale Wesen. Würde es Ihnen Freude machen, sich um Zimmerpflanzen oder ein kleines Haustier zu kümmern?

Wir sind gern für Sie da und wünschen Ihnen ein zufriedenes Leben. Jeden Tag aufs Neue.